Statisches Lastmanagement weist feste Ladeleistungen zu, während dynamisches Lastmanagement die Ladeleistung in Echtzeit an die Netzbedingungen anpasst.
Sollte ein statisches Lastmanagement gewünscht sein, z.B. bei einer festen Leistungsreservierung für die Elektromobilität, wird kein Zähler am Netzverknüpfungspunkt benötigt.
In jedem Unterverteiler, an dem die Ladeinfrastruktur angeschlossen wird, wird ein eigener Zähler zur Überwachung dieser benötigt. Sollte der Unterverteiler einen übergeordneten Verteiler haben, wird ebenfalls ein Zähler in diesem benötigt, unabhängig davon, ob daran weitere Verbraucher angeschlossen sind.
Der Netzverknüpfungspunkt benötigt einen Zähler zur Überwachung der momentan anliegenden Ströme pro Phase. Für ein dynamisches Lastmanagement ist die Überwachung des Netzverknüpfungspunktes obligatorisch.
In jedem Unterverteiler, an dem die Ladeinfrastruktur angeschlossen wird, wird ein eigener Zähler zur Überwachung dieser benötigt. Sollte der Unterverteiler einen übergeordneten Verteiler haben, wird ebenfalls ein Zähler in diesem benötigt, unabhängig davon, ob daran weitere Verbraucher angeschlossen sind.
5 Ladestationen, mit 2 Ladepunkten pro Ladestation
Zusätzliche ungeregelte Verbraucher in den Unterverteilungen
Es werden 5 Zähler benötigt.
1. Zähler: Die NSHV ist der Netzverknüpfungspunkt und muss obligatorisch überwacht werden.
2. Zähler: Unterverteilung „HV Neubau“. Der Strom, der über diese Unterverteilung fließt, muss gemessen werden.
3. Zähler: Unterverteilung „HV Altbau“. Der Strom, der über diese Unterverteilung fließt, muss gemessen werden.
4. Zähler: Die „UV Tiefgarage“ ist eine Unterverteilung der „HV Altbau“. Der eingezeichnete Leitungsschutz von 63A muss durch einen Zähler überwacht werden.
5. Zähler: Neue Unterverteilung. Die Ladestationen müssen in der Leistung überwacht werden, sodass sichergestellt werden kann, dass der Leitungsschutz eingehalten wird.